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EuP – Seminare für elektrotechnisch unterwiesene Personen

In vielen Unternehmen übernehmen Mitarbeitende ohne elektrotechnische Berufsausbildung definierte Aufgaben im Elektrobereich – etwa das Quittieren von Schutzorganen, den Wechsel von Leuchtmitteln oder die Unterstützung bei Geräteprüfungen. Diese Personen werden als elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) bezeichnet und dürfen ausschließlich klar umgrenzte Tätigkeiten ausführen, die in einer schriftlichen Arbeitsanweisung festgelegt sind.

Unsere EuP-Seminare vermitteln die notwendigen Grundlagen, um Mitarbeitende rechtssicher auf ihre Aufgaben vorzubereiten und die gesetzlichen Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 zu erfüllen.

EuP – Elektrotechnisch unterwiesene Person – Quittieren

Eintägiger Zertifikatslehrgang für elektrotechnische Laien mit Schwerpunkt Quittieren von Schutzeinrichtungen.

EuP – Elektrotechnisch unterwiesene Person – Grundlagenseminar

Zweitägiger Zertifikatslehrgang zum Quittieren und Auswechseln von Schutzeinrichtungen für den sicheren Einsatz als EuP.

EuP – Elektrotechnisch unterwiesene Person – Jahresunterweisung / Fachkundeerhalt

Pflichtunterweisung zum Erhalt der EuP-Qualifikation – Auffrischung der elektrotechnischen Grundlagen und Schutzmaßnahmen.

Was ist eine elektrotechnisch unterwiesene Person?

Eine EuP ist eine Person, die von einer Elektrofachkraft (EFK) gezielt für bestimmte, genau definierte elektrotechnische Tätigkeiten unterwiesen wurde. Die Unterweisung umfasst die übertragenen Aufgaben, mögliche Gefährdungen sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Die EuP darf ausschließlich die in der schriftlichen Arbeitsanweisung dokumentierten Tätigkeiten ausführen und steht dabei stets unter der Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Die EFK muss dabei nicht ständig anwesend sein, trägt jedoch die Verantwortung für die sichere Durchführung der Arbeiten.


Zulässige Tätigkeiten und klare Grenzen

Typische Aufgaben einer EuP:

  • Quittieren von Schutzorganen (z. B. Sicherungen)
  • Wechsel von Leuchtmitteln
  • Unterstützung bei Geräteprüfungen im Rahmen eines Prüfteams

Was eine EuP nicht darf:

  • Arbeiten unter Spannung der Gruppe 2 durchführen
  • Eigenständige Prüfungen oder Diagnosen an elektrischen Anlagen oder Geräten vornehmen
  • Von der schriftlichen Arbeitsanweisung abweichen

Die Verantwortung für die korrekte Durchführung verbleibt stets bei der begleitenden Elektrofachkraft bzw. der zur Prüfung befähigten Person.


Rechtliche Grundlagen

Der Einsatz von EuPs ist in mehreren Regelwerken verankert:

  • DGUV Vorschrift 3 – regelt den sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • DIN VDE 1000-10 – definiert Qualifikationsanforderungen für Personen im Elektrobereich
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – verpflichten Arbeitgeber zur Sicherstellung einer ausreichenden Unterweisung

Warum regelmäßige Schulungen entscheidend sind

Die Qualifikation einer EuP bleibt nur dann erhalten, wenn die Unterweisung regelmäßig wiederholt und dokumentiert wird. Normen und Vorschriften ändern sich, Technologien entwickeln sich weiter – wer nicht aktuell geschult ist, verliert de facto seine Eignung für die übertragenen Aufgaben.

Regelmäßige EuP-Seminare schaffen nicht nur Rechtssicherheit für das Unternehmen, sondern entlasten auch Elektrofachkräfte und sorgen für einen reibungslosen, sicheren Arbeitsablauf.