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Schaltbefähigung – Seminare für das Schalten an Mittelspannungsanlagen

Schalthandlungen im Mittel- und Hochspannungsbereich zählen zu den gefährlichsten Tätigkeiten im Elektrobereich. Die DIN VDE 0105-100 „Betrieb elektrischer Anlagen" macht deutlich, dass Aus- und Wiedereinschaltvorgänge ab einer bestimmten Spannungsebene nicht mehr als gefahrlos eingestuft werden können. Bereits Schalthandlungen an Niederspannungshauptverteilungen können eine erhöhte Gefährdung darstellen – im Mittelspannungsbereich steigt dieses Risiko erheblich.

Wer, was, wann und wo in einem elektrischen Netz schalten darf, muss vom Unternehmer oder der verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) schriftlich festgelegt werden. Bevor eine Schaltberechtigung erteilt werden kann, ist der Nachweis der erforderlichen Fachkunde – die sogenannte Schaltbefähigung – zwingende Voraussetzung.

Schaltbefähigung – Jahresunterweisung für das Schalten an Mittelspannungsanlagen

Gesetzlich vorgeschriebene Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte mit Schaltberechtigung an Hochspannungsanlagen bis 36 kV.

Was sind Schalthandlungen?

Gemäß DIN VDE 0105-100 Abschnitt 5.2 dienen Schalthandlungen dazu, den Schaltzustand elektrischer Anlagen zu ändern. Dabei wird unterschieden zwischen:

  • Betriebsschaltungen – das Bedienen von Betriebsmitteln bei bestimmungsgemäßem, gefahrlosem Gebrauch (z. B. Ein- und Ausschalten von Geräten)
  • Freischalt- und Wiedereinschaltmaßnahmen – im Zusammenhang mit Arbeiten an elektrischen Anlagen, bei denen von einem gefahrlosen Betrieb nicht mehr ausgegangen werden kann

Je höher die Spannungsebene und je energiereicher ein Stromkreis, desto größer sind die Gefährdungen für die handelnden Personen.


Was müssen Unternehmer wissen?

Gemäß § 7 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Unternehmer verpflichtet sicherzustellen, dass Mitarbeitende, denen eine Schaltberechtigung erteilt werden soll, die notwendigen Kenntnisse zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit besitzen. Der Nachweis dieser Qualifikation ist Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Schaltberechtigung.

Schaltberechtigungen sollten stets nur für einen begrenzten Zeitraum erteilt werden. Nach erneuter Qualifikation und unter Berücksichtigung persönlicher Anforderungen – wie einer gültigen arbeitsmedizinischen G-25-Untersuchung – kann die Berechtigung für einen weiteren Zeitraum verlängert werden.


Muss die Schaltbefähigung regelmäßig erneuert werden?

Eine gesetzliche oder normative Verpflichtung zur regelmäßigen Wiederholung besteht nicht. Da Normen und Regelwerke jedoch kontinuierlichen Änderungen unterliegen und die Häufigkeit der tatsächlich durchgeführten Schalthandlungen eine Rolle spielt, hat sich in der Praxis ein Wiederholungsintervall von zwei Jahren bewährt.

Unabhängig davon schreiben das Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG) und die DGUV Vorschrift 1 (§ 4) eine jährliche Unterweisung über alle arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen vor – einschließlich der Gefährdungen aus Schalthandlungen über 1 kV AC.