VEFK – Seminare für Fachverantwortung in der Elektrotechnik
Die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) nimmt in jedem Unternehmen mit elektrotechnischem Betrieb oder Betriebsteil eine Schlüsselrolle ein. Sie trägt die Fachverantwortung für die Elektrosicherheit und stellt sicher, dass gesetzliche und normative Anforderungen – insbesondere aus der DGUV Vorschrift 3, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – zuverlässig eingehalten werden.
Unsere Seminare vermitteln praxisnah, wie Sie Ihre Aufgaben als VEFK rechtssicher erfüllen, Unterweisungen korrekt durchführen und Ihre Fachkunde dauerhaft auf dem aktuellen Stand halten.

VEFK – Verantwortliche Elektrofachkraft – Grundlagenseminar
Fundiertes Wissen zu Unternehmerpflichten, Haftung und rechtssicherer Organisation im Elektrobereich – für angehende und bestellte VEFKs.

VEFK – Verantwortliche Elektrofachkraft – Fachkundeerhalt
Kompakte Auffrischung der VEFK-Fachkunde auf Basis aktueller Normen und Regelwerke – für bereits bestellte Verantwortliche Elektrofachkräfte.

VEFK – Verantwortliche Elektrofachkraft – Praxisworkshop
Vertiefung und praktische Umsetzung der VEFK-Aufgaben – für Verantwortliche, die ihre Handlungssicherheit im Betrieb stärken möchten.
Aufgaben und Verantwortung der VEFK
Einhaltung von Vorschriften und Regelwerken Die VEFK ist dafür verantwortlich, dass alle relevanten rechtlichen und normativen Vorgaben im Elektrobereich eingehalten werden. Dazu gehören das Arbeitsschutzgesetz, die DGUV Vorschrift 3 sowie die BetrSichV. Sie analysiert Gefährdungen, erarbeitet Schutzmaßnahmen und organisiert Unterweisungen für Mitarbeitende in elektrotechnischen Bereichen.
Fach- und Aufsichtsverantwortung Als VEFK übernehmen Sie Unternehmerverantwortung im Sinne von Organisations-, Auswahl-, Fürsorge- und Kontrollverantwortung. Sie stellen sicher, dass elektrische Arbeiten normgerecht ausgeführt und Betriebsmittel ordnungsgemäß betrieben werden. In risikobehafteten Bereichen definiert die VEFK zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen und überwacht deren Umsetzung. Häufig übernimmt sie zudem die Funktion des Anlagenbetreibers Elektrotechnik.
Zusammenarbeit mit Unternehmensleitung und Fachabteilungen Wirksame Elektrosicherheit erfordert die enge Abstimmung mit der Unternehmensleitung, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsrat sowie dem Einkauf und der Personalentwicklung. Der Arbeitgeber hat dabei sicherzustellen, dass der VEFK die erforderlichen personellen, finanziellen und organisatorischen Ressourcen zur Verfügung stehen.
Weisungsfreiheit in Sicherheitsfragen Gemäß DIN VDE 1000-10 Ziffer 6 ist die VEFK in allen Fragen der elektrotechnischen Sicherheit weisungsfrei gegenüber Personen, die selbst nicht als verantwortliche Elektrofachkraft anerkannt sind. Diese Unabhängigkeit ist Grundvoraussetzung dafür, dass Sicherheitsstandards konsequent durchgesetzt werden können.
Führungsfunktion im Elektrobereich Die VEFK leitet elektrotechnische Mitarbeitende, strukturiert Betriebsabläufe und kontrolliert die normgerechte Durchführung von Tätigkeiten. Sie unterstützt bei der Erstellung von Betriebsanweisungen und fördert die kontinuierliche Verbesserung der betrieblichen Sicherheitsorganisation.
Wann braucht ein Unternehmen eine VEFK?
Eine Verantwortliche Elektrofachkraft ist erforderlich, wenn ein Unternehmen einen elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil unterhält und der Unternehmer diesen nicht selbst fachlich führen kann – sei es aufgrund fehlender elektrotechnischer Qualifikation oder wegen der organisatorischen Komplexität des Unternehmens (z. B. mehrere Standorte oder unterschiedliche Anforderungen in den Betriebsteilen).
Qualifikationsvoraussetzungen für die VEFK
Die DIN VDE 1000-10 definiert keinen festen Ausbildungsweg, sondern beschreibt einen Qualifikationsrahmen. Die Entscheidung, ob eine Person geeignet ist, liegt beim Unternehmer. In der Regel sollte eine VEFK:
- einen Abschluss als Techniker, Meister (Industrie oder Handwerk), Ingenieur (Bachelor/Master/Diplom) im Bereich Elektrotechnik mitbringen,
- bei abweichendem Bildungsweg eine gleichwertige Qualifikation gemäß VDE 1000-10 Abschnitt 5.3 nachweisen,
- über praktische Erfahrung und fundierte Kenntnisse der einschlägigen Normen und Vorschriften verfügen,
- je nach Aufgabenbereich zusätzliche Kompetenzen – etwa in der Betriebsorganisation oder im Anlagenbetrieb – vorweisen.
Relevante Normen und Regelwerke
- DIN VDE 1000-10 – Anforderungen an Elektrofachkräfte
- DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung
- TRBS – Technische Regeln für Betriebssicherheit
- ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz
Fachkunde erhalten – Fortbildungspflicht für die VEFK
Da sich elektrotechnische Normen und gesetzliche Anforderungen regelmäßig ändern, ist die kontinuierliche Weiterbildung für die VEFK keine Kür, sondern Pflicht. Wer über einen längeren Zeitraum nicht im elektrotechnischen Bereich tätig war oder dessen Fachwissen nicht mehr dem aktuellen Stand entspricht, verliert seine Eignung als VEFK. Der Unternehmer ist verpflichtet, in diesem Fall eine geeignete Nachfolge zu regeln.
Regelmäßige Schulungen sichern nicht nur die persönliche Qualifikation, sondern stärken auch die Betriebssicherheit insgesamt und ermöglichen eine compliance-konforme Organisation.
Stellvertretungsregelung – ein unterschätztes Thema
Fällt die VEFK durch Urlaub oder Krankheit aus, darf die Fachverantwortung im Elektrobereich nicht unbesetzt bleiben. Das Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber, eine geeignete Organisation sicherzustellen – auch im Vertretungsfall. Eine Stellvertreterregelung muss eine konkrete natürliche Person benennen und ist unabdingbarer Bestandteil einer rechtssicheren Betriebsorganisation.
FAQ – Häufige Fragen zur VEFK
Muss die Bestellung schriftlich erfolgen? Die DIN VDE 1000-10 schreibt keine Schriftform vor. Aufgrund der Komplexität der Delegation von Verantwortung und der rechtlichen Tragweite empfiehlt sich die Schriftform jedoch ausdrücklich.
Was muss die Bestellung enthalten? Mindestangaben laut DIN VDE 1000-10 sind: die Beauftragung selbst, der Umfang der übertragenen Pflichten und der Name der VEFK. Ergänzend sollten der konkrete Aufgabenbereich, der Bestellbereich sowie die Eignungsvoraussetzungen dokumentiert werden.
Kann die Bestellung abgelehnt werden? Ja. Die Bestellung ist ein Vertrag und erfordert die Zustimmung beider Parteien. Eine einseitige Anordnung durch den Arbeitgeber ist rechtlich nicht wirksam.
Erlischt die Bestellung automatisch bei einem internen Stellenwechsel? Nein. Die Bestellung bleibt bestehen, bis sie schriftlich beendet und dokumentiert wird. Eine neue geeignete Person muss benannt werden.
Muss eine VEFK festangestellt sein? Nein. Auch eine externe VEFK ist zulässig. Entscheidend sind Fachkunde und Zuverlässigkeit – nicht das Anstellungsverhältnis.